Ablauf

Erstgespräch/­Sprech­stunde

Sie können mich telefonisch erreichen und einen Termin für ein Erstgespräch/eine Sprechstunde vereinbaren. Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und sprechen über Ihre persönliche Problematik. Ich werde dann eine erste Einschätzung treffen, welche Schritte therapeutisch jetzt für Sie anstehen und ob eine Psychotherapie für Sie indiziert ist. In diesem Kontakt können Sie auch einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise gewinnen.

Probatorische Sitzungen

Sofern bei Ihnen eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, finden probatorische Sitzungen statt, d.h. in den ersten 4 Sitzungen werden wir gemeinsam einen ersten Überblick zu Ihrer Problematik gewinnen und deren Entstehungsgeschichte sammeln und einen individuellen Therapieplan entwickeln.

Therapie

Die Dauer der Behandlung ist abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung. Die Termine finden in der ersten Therapiephase gewöhnlich einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. In der Regel dauert eine Kurzzeittherapie 12 Sitzungen, die um weitere 12 Sitzungen verlängert werden kann (24 Sitzungen). Eine Langzeit­therapie kann bis zu 60 Sitzungen dauern. Zum Ende der Behandlung finden die Sitzungen in einem größeren Abstand statt, um genug Zeit zu haben, neue Verhaltens­muster und hilfreiche emotionale Erfahrungen in den Alltag zu integrieren.

Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

Die Behandlung für Psychotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenkassen/Beihilfe

Normalerweise werden die Kosten für Psychotherapie von den privaten Krankenkassen/der Beihilfe übernommen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach den vertraglichen Bedingungen bezüglich ambulanter Verhaltens­therapie. Bei der Beantragung der Therapie bin ich Ihnen gerne behilflich.

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern entfallen die Antragsformalitäten. Das Abrechnungshonorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.